Allgemeine Geschäftsbedingungen
Web-Redaktionssystem

Individualisierte Website-Erstellung mittels Web-Redaktionssystem, Content Management System für die Verwaltung von Webpräsenzen.

Version 1.1, gültig ab 14. Dezember 2011

1. Allgemeines

Mit dem von Burki & Scherer AG (im folgenden Entwicklerin genannt) zur Verfügung gestellten Web Content Management System (im folgenden CMS genannt) wird der Aufbau, die Verwaltung und der Betrieb eines Internetauftritts deutlich erleichtert.

2. Vertragsgegenstand

Lizenz

Das von der Entwicklerin individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasste CMS unterliegt der Open Source Lizenz GNU Lesser General Public Licence (LGLP), welche auf der Website von Contao (ehemals TYPOlight) eingesehen werden kann und einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet.

Offerte

Die Offerte oder ein allfälliger Vertrag und das Produktions-Dossier regeln die genauen Bestimmungen und gehen bei Widerspruch zu diesen AGB vor.

3. Recht

Für das zur Verfügung gestellte CMS und die dazugehörigen Dokumentationen einschliesslich des Produktions-Dossiers erhält der Kunde das nicht ausschliessliche Recht, diese im vorgesehenen Umfang zu nutzen.

Die Rechte, der von der Entwickerin erstellten kundenspezifischen Module, den Templates und den Dokumentationen, verbleiben bei dieser.

Die Rechte an den vom Kunden eingepflegten Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde haftet für diesen Inhalt vollumfänglich. Insbesonders gewährleistet der Kunde, dass er sämtliche Verwendungsrechte für den bereitgestellten Inhalt besitzt und nicht gegen geltendes Recht verstösst. Der Kunde stellt die Entwicklerin von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte Dritter frei.

4. Vertragsabschluss

Nach Zustimmung der Offerte oder Unterzeichnung des Vertrags kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Entwicklerin zustande.

5. Wartungsarbeiten

Solange das CMS auf dem Entwicklungsserver der Entwicklerin liegt, duldet der Kunde Nutzungsbeschränkungen, welche durch Anpassungen und Wartungen entstehen.

6. Pflichten des Kunden

Entfernung rechtswidriger Inhalte

Die Entwicklerin wird den Kunden informieren, sollten ihr Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder Machenschaften auf der Webpräsenz des Kunden auffallen. Der Kunde hat daraufhin den beanstandeten Inhalt sofort zu korrigieren oder zu entfernen.

Verantwortlichkeiten bestimmen

Der Kunde bezeichnet eine entscheidungsfähige Kontaktperson. Die verantwortlichen Kontaktpersonen beider Seiten werden im Produktions-Dossier festgehalten und anerkannt.

7. Termine

Termine werden im Produktions-Dossier festgehalten. Termine können angemessen verschoben werden, wenn die Entwicklerin Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder der Kunde sie nachträglich ändert.

Ist die Entwicklerin mit dem Rahmenwerk termingerecht fertig, bemüht sich der Kunde seinerseits um die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten, im Speziellen dem Einpflegen oder Anliefern des Inhaltes. Überschreitet die Ausführung des Kunden den im Produktions-Dossier definierten End-Termin um 2 Monate, ist die Entwicklerin berechtigt, die Restzahlung einzufordern, auch wenn die Webpräsenz nicht fertig ist.

8. Abnahme

Abnahme der Produktionsphasen

Sämtliche Produktions-Phasen sind im Produktions-Dossier protokolliert und werden von der entsprechenden verantwortlichen Kontaktperson zur weiteren Ausführung freigegeben. Es erfolgt keine weitere Produktion einer nachfolgenden Phase, solange die davor liegende Phase kein «gut zur Ausführung» erhalten hat.

Abnahme des Projekts

Nach Online-Schaltung der Webpräsenz gewährt die Entwicklerin dem Kunden eine 2 monatige Testphase. Mit Ablaufen dieser 2 Monate gilt das Projekt als abgenommen.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner sind verpflichtet, alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Informationen, solange sie nicht allgemein bekannt sind, als vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach einer Vertragsbeendigung erhalten, solange ein berechtigtes Interesse daran besteht.

10. Schlussbestimmungen

Die Entwicklerin behält sich vor, diese AGB ohne Vorankündigung zu ändern. Eine Änderung wird durch die Versionsnummer und das Datum der Änderung angezeigt. Während einem laufenden Auftrag behält die Version Gültigkeit, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiv war.

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Suchmaschinenoptimierung

SEO - Search Engine Optimization, zu Deutsch Suchmaschinenoptimierung, dient dem Zweck, für ausgewählte Suchbegriffe (im folgenden Schlüsselbegriffe genannt) optimale Positionen in den Suchresultat-Seiten zu erhalten. Die Position der Suchresultate kann über den ökonomischen Erfolg einer Webpräsenz entscheiden.

Version 1.0, gültig ab 15. Dezember 2011

1. Allgemeines

Die Burki & Scherer AG (im folgenden Dienstleisterin genannt) unternimmt ausschliesslich legale, empfohlene und geeignete Massnahmen, um für die vom Kunden definierten Schlüsselbegriffe (auch Keywords genannt) einer ihr autorisierten Webpräsenz möglichst gute Positionen in den Suchresultat-Seiten der Suchmaschinen-Betreiber zu erhalten.

2. Vertragsgegenstand

Beratung

Die Dienstleisterin erbringt die notwendige Beratungen und Schulung, damit der Kunde in der Lage ist, die richtigen Massnahmen zur Suchmaschinenoptimierung durchzuführen.

Ausführung

Unter Vorbehalt und nach Vorabklärung auf geeignete Schlüsselbegriffe aus dem entsprechenden Geschäftsfeld unternimmt die Dienstleisterin die nötigen Massnahmen, deren Position zu verbessern. Dabei versucht die Dienstleisterin nur so tiefgreifend wie nötig vorzugehen.

Bestrebung

Generell wird eine Position innerhalb der ersten 30 Einträge (üblicherweise Seite 1-3) in der zur Domain des Kunden korrespondierenden Top Level Domain (TLD) angestrebt.

Offerte

Die Offerte, ein allfälliger Vertrag oder das Produktions-Dossier regeln die genauen Bestimmungen und gehen bei Widerspruch zu diesen AGB vor..

3. Vertragsabschluss

Mit dem Einverständnis der Offerte kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Dienstleisterin zustande.

4. Pflichten des Kunden

Allgemeines

Suchmaschienenoptimierungs-Massnahmen können es notwendig machen, textliche, inhaltliche und strukturelle Veränderungen an der betroffenen Webpräsenz vorzunehmen. 

Zugänglichkeit

Der Kunde macht die betroffene Webpräsenz oder Teile davon der Dienstleisterin zugänglich oder nimmt die empfohlenen Modifikationen selber oder durch einen dritten von Ihm autorisierten Dienstleister vor.

Mitwirkung

Zur Vertragserfüllung erbringt der Kunde die dazu notwendige Mitwirkungsleistung. Im speziellen ist der Kunde dafür besorgt, relevante Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5. Erfüllung der Dienstleistung

Voraussetzungen

Die Dienstleistung gilt als erfüllt, wenn bis drei Monate nach erfolgter Suchmaschinenoptimierung der entsprechende Schlüsselbegriff auf einer Position innerhalb der ersten 30 Einträge einer allgemein verwendeten Suchmaschine in der zur Kunden-Webpräsenz korrespondierenden Top Level Domain gelistet wird.

Orientierung

Der Kunde wird mit einer E-Mail über die Erfüllung der Dienstleistung orientiert. Dabei erhält er adäquate Informationen zur Verifizierung der Übereinstimmung (üblicherweise einen Auszug aus Webmaster Tools).

6. Nichterfüllung der Dienstleistung

Allgemeines

Aufgrund der nichtbeeinflussbaren Natur von Suchmaschinen und sich verändernden Suchgewohnheiten besteht keine Erfolgsgarantie, weder für eine spezifische Position noch deren Verbleib über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Gebühr

Die Gebühr wird üblicherweise anteilsmässig am Erfolg der Dienstleistungserfüllung entrichtet und wird in der Offerte definiert.

Haftungsaussschluss

Die Dienstleisterin haftet weder materieller, finanzieller noch reputativer Art für eventuell entstandenen Verlust hervorgerufen durch Nichterfüllung der Dienstleistung.

7. Vertragsauflösung

Da Suchmaschinen Webpräsenzen selbstständig und zeitlich unbeeinflussbar ihren Registern zuführen besteht kein Widerrufsrecht, wenn Optimierungsmassnahmen bereits umgesetzt wurden.

8. Schadloshaltung

Die etablierten Suchmaschinenbetreiber reagieren bei Täuschungsversuchen dediziert mit zum Teil massiven Sanktionen. Die Dienstleisterin wird keine Massnahmen empfehlen und/oder anwenden, die bekanntermassen zu solchen Sanktionen führen. Sollte es aus irgendeinem Grund bei Optimierungsversuchen unerwartet zu einer Abstrafung kommen, so wird die Dienstleisterin alles daran setzten, den Schaden den sie selber verursacht hat oder der aus einer Aktion des Kunden heraus entstanden ist zu beheben. Hat die Dienstleisterin nicht nachweislich gegen Regeln und/oder Best Practice verstossen, wird der Kunde sie in jedem Fall schadlos halten. Ebenfalls wird der Kunde die Dienstleisterin nicht belangen, falls durch Oprimierungsmassnahmen Rechte Dritter verletzt wurden.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner sind verpflichtet, alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Informationen, solange sie nicht allgemein bekannt sind, als vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach einer Vertragsbeendigung erhalten, solange ein berechtigtes Interesse daran besteht.

10. Schlussbestimmungen

Die Entwicklerin behält sich vor, diese AGB ohne Vorankündigung zu ändern. Eine Änderung wird durch die Versionsnummer und das Datum der Änderung angezeigt. Während einem laufenden Auftrag behält die Version Gültigkeit, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktiv war.